Die Vertretung
Nach der Erstberatung vertreten wir Sie bei Bedarf außergerichtlich und selbstverständlich auch vor Gericht.
Wir arbeiten Schriftstücke für Sie aus (Korrespondenzen, Verträge, Testamente, Verfügungen etc.), begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen (Näheres zu den einzelnen von uns angebotenen Tätigkeiten finden Sie unter "Preise"), bieten Ihnen die Möglichkeit der Mediation an, vermitteln Gutachten und erarbeiten Lösungsstrategien für all Ihre juristischen Probleme- bis hin zur Vertretung vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie allen Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland sowie vor dem Bundesverfassungsgericht.
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sind diese gerichtlichen Verfahren mindestens nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes zu berechnen.